Die 7. Klassen waren vom 28.01.2019 bis zum 01.02.2019 für eine Woche im Skilager im Hotel Steinpent in Südtirol (Sankt Johann) und haben dort jeden Tag an einem Skikurs teilgenommen, der jeweils von einem der begleitenden Lehrer der Schule geleitet wurde.
Fußballwettkämpfe bayerische Schulen
Der Siegeszug unserer Fußballschulmannschaften hält an
Tolle Nachrichten für die Rupprecht-Familie!
Während unsere jungen Fußballer (Jahrgänge 2002-2004) nach überstandener Vorrunde den Einzug in die
2. Zwischenrunde nur knapp verpassten
1. Betreten der Sportstätten / Turnen an Geräten
Die Turnhallen, die Geräteräume, das Schwimmbad sowie alle Freianlagen dürfen mit Erlaubnis des Sportlehrers betreten werden. Turngeräte werden nur unter Aufsicht einer Sportlehrkraft auf- und abgebaut. Solange diese nicht freigegeben sind, darf daran nicht geturnt werden. Hilfe- und Sicherheitsstellung erfolgen durch den Sportlehrer oder durch korrekt angewiesene SchülerInnen.
2. Korrekte Sportbekleidung
Die Schüler haben sportgerechte und den Sicherheitsanforderungen genügende Kleidung zu tragen. Das Tragen von sauberen Turnschuhen mit abriebfester Sohle ist Pflicht. Modische Sportschuhe aus Leinen sind ungeeignet. Gegenstände, die beim Sport behindern oder zu Gefährdungen des Schülers oder seiner Mitschüler führen können, insbesondere jeglicher Schmuck sind abzulegen, abzukleben oder durch Schweißbänder abzudecken. Lange Haare ab Schulterlänge sind stets zusammenzubinden. Dies gilt auch für Jungen! Für Brillenträger ist eine Sportbrille zweckmäßig.
3. Freistellung vom Sportunterricht
Eine Freistellung vom Unterricht ist nicht möglich, wenn einem Schüler/einer Schülerin nach dem Stechen von Ohrringen, eines Piercings oder eines Tattoos für einige Tage oder Wochen von der Teilnahme am Sportunterricht abgeraten wird. Nach § 56 BayEUG hat ein Schüler alles zu tun, um am Unterricht teilnehmen zu können. Versäumt ein Schüler/eine Schülerin aus diesen Gründen sportpraktische Nachweise, so ist dies laut Schreiben des Kultusministeriums vom 25.03.1998 (Nr. VIII/5 – K 7405-3/3241) als Leistungsverweigerung mit der Note "ungenügend" zu bewerten. Ein Nachtermin muss nicht gewährt werden.
4. Unterrichtsversäumnis durch Krankheit
Kann ein Schüler oder eine Schülerin aus gesundheitlichen Gründen am Sportunterricht nicht teilnehmen, so ist der Sportlehrkraft eine Mitteilung der Eltern oder ein ärztliches Attest ab der 2. Woche vorzulegen. Es besteht prinzipiell Anwesenheitspflicht. Bei Häufung der Sportbefreiungen durch Eltern oder Ärzte kann jederzeit seitens der unterrichtenden Lehrkraft ein ärztliches Attest durch die Schulärzte eingefordert werden.
5. Essen und Trinken
Essen und Trinken ist in den Sporthallen aus hygienischen und Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Mitgebrachte Trinkflaschen müssen in den Umkleiden abgestellt werden. Kaugummikauen ist im Sportunterricht lebensgefährlich und strengstens verboten.
6. Körperpflege
Die Zeit für die persönliche Körperhygiene ist unbedingt zu nutzen. In die Sporttasche gehören Seife, Handtuch und ein Deoroller.
7. Unfälle im Sportunterricht
Sollte es trotz aller Vorsicht, Rücksichtnahme und Fairness doch zu einem Unfall kommen, so muss der Unfall innerhalb von 3 Tagen dem Versicherungsträger gemeldet werden. Wenn ärztliche Leistungen ohne Unfallmeldung in Anspruch genommen werden, ist der behandelnde Arzt berechtigt, seine Honorarforderungen dem Patienten privat in Rechnung zu stellen. Das Formblatt für eine Unfallmeldung liegt im Sekretariat auf und wird von dort weitergeleitet, nachdem es von dem betroffenen Schüler/der betroffenen Schülerin ausgefüllt worden ist.
TIPPS FÜR ELTERN
Verletzungsgefahr durch Tragen von Schmuck
Schmuck, Uhren, Piercings etc. stellen eine Verletzungsgefahr dar und sind grundsätzlich vor Beginn des Sportunterrichts abzulegen oder abzukleben.
Lange Haare müssen bei Jungen wie bei Mädchen so zusammengebunden werden, dass der „volle Durchblick“ gewährleistet und eine Verletzungsgefahr ausgeschlossen wird.
Das Tragen schulsportgerechter Brillen wird empfohlen. Bei Beschädigung oder Zerstörung durch Sturz, Stoß oder Ballwurf während des Sportbetriebes ist eine Erstattung der Kosten durch den Bayer. Gemeindeunfallversicherungsverband möglich. Weitere Infos unter: www.bayerguvv.de
Sportschuhe
Für den Sportunterricht in der Halle und auf dem Allwetterplatz bzw. Rasen ist ein Universal-Hallen-Sportschuh vollkommen ausreichend. Die Sohle sollte für die Benutzung in der Halle „sauber“ sein. Der Fuß ihres Kindes sollte während des Sportunterrichts bei jeder Dreh- und Sprungbewegung durch haltbares Material eine Stütze erfahren. Sportschuhe aus Leinen genügen diesen Anforderungen nicht! Das Tragen von Schuhen ist in der Halle aus hygienischen Gründen und im Freien als Schutz zwingend erforderlich.
Informationen über gesundheitliche Beeinträchtigungen
Informieren Sie die Sportlehrkraft rechtzeitig über gesundheitliche oder körperliche Beeinträchtigungen. Eine formlose schriftliche Erklärung mit Hinderungsgrund oder die Bestätigung durch den Kinderarzt ist ausreichend. Dies gilt besonders für den Schulskikurs und andere Sportveranstaltungen. Bei Häufung der Sportbefreiungen kann jederzeit seitens der unterrichtenden Lehrkraft ein ärztliches Attest durch die Schulärzte eingefordert werden. Sprechstunden der Schulärzte in der Bayerstraße 28a (Tel.: 23347879) sind jeweils MO – DO von 13.30 bis 15.00 Uhr.
Herausragende Leistungen unserer Fußball-Schulmannschaften
Was für ein gelungener Auftakt bei den Fußballwettkämpfen der bayerischen Schulen für das Rupprecht-Gymnasium!
Leitziele für einen modernen Sportunterricht
Freude an der Bewegung schaffen, das Miteinander fördern, das Gegeneinander abbauen. Belastungen individuell dosieren, Überforderungen vermeiden. Lernfortschritte, auch kleine, feststellen und in positive Verstärkung umsetzen.
Stundentafel am RG
In den 5. Klassen wird der Sportunterricht dreistündig, in den 6. Klassen vierstündig und in den Jahrgangsstufen 7 bis 12 zweistündig erteilt. Gelegentlich wird in den 5. und 6. Klassen sowie in einzelnen Kursen der Oberstufe koedukativ unterrichtet, um der geringen Anzahl an Sporthallen für über 1000 SchülerInnen sowie einer hohen Bandbreite an Sportarten in der Oberstufe Rechnung zu tragen.
SchülerInnen, die in Sport Abitur machen, belegen zusätzlich ein zweistündiges Additum. Einzelheiten sind über die Fachschaftsleitung zu erfragen und den jeweils aktuellen Aushängen zu entnehmen.
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Skilager
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